Beratung

  • Da jede Situation der Pflegebedürftigkeit ganz unterschiedlich ist, benötigt jeder eine individuelle Beratung die auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Ich berate Sie und/oder ihre Angehörigen individuell, welche Möglichkeiten es für Sie und Ihre Situation gibt und welche Leistungen Ihnen zustehen.
  • Die Beratung findet in Ihrem gewohnten Umfeld statt, damit ich mir ein Bild ihrer Situation machen kann.
  • Ich ermittle Ihren Hilfebedarf und erstelle für Sie, wenn nötig einen sogenannten Versorgungsplan, anhand dieses Planes wird Ihre Versorgung organisiert.
  • Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
  • Ich gebe Ihnen Informationen welche Leistungen Ihnen zustehen und wie bzw. wo Sie diese beantragen können.
  • Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.
  • Unterstützung bei der Begutachtung durch den MDK (Besuchsvorbereitung, Begleitung).
  • Beratung bei Widersprüchen im Falle abgelehnter Leistungen.
  • Beratung zu ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Versorgung.
  • Beratung zu Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege                                                        (§ 42 SGB XI).
  • Vorsorgeberatung: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.
  • Viertel- bzw. halbjährliche Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI ( Anerkennung als Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz), daher wird dieser mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.